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Voraussetzung für die Arbeit mit der GBO ist die Registrierung Ihres Betriebes zur Nutzung.

Wenn Sie bereits den Betrieb registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche "zur GBO" direkt in die Bearbeitung




Das Arbeitsschutzgesetz fordert von allen Unternehmen, Behörden und sonstigen Einrichtungen, die Mitarbeiter beschäftigen, seit dem 21.August 1997 eine Gefährdungsbeurteilung. Dazu müssen die Arbeitsplätze daraufhin überprüft werden, ob von ihnen Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen und ob geeignete Maßnahmen getroffen sind, diese Gefährdungen zu minimieren.
Die Gefährdungsbeurteilung Online ermöglicht die softwaregestützte Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen. Die Unternehmensstruktur kann frei oder aus vorgegebenen Modellen nachgebildet werden. Zur Beurteilung der Arbeitsplätze werden Fragen gestellt mit Erläuterungen und Hinweisen auf mögliche Maßnahmen, die von Fachleuten der BGHW erarbeitet worden sind. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung kann am PC erfolgen oder mit Hilfe von aus der Gefährdungsbeurteilung Online gedruckten Listen.
Für die Arbeit direkt vor Ort im Betrieb steht Ihnen darüber hinaus die Gefährdungsbeurteilung Online Mobile App für Smartphones zur Verfügung.
Die Arbeit mit der Gefährdungsbeurteilung Online erfolgt in folgenden Schritten:

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