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Dann haben Sie sehr wahrscheinlich ein Schreiben von uns erhalten: Entweder eine Einladung zur Teilnahme am Online-Fernehrgang für die Grundausbildung oder zur Teilnahme an der Fortbildung.

Online-Fernlehrgang (Grundausbildung)

Weitere Informationen zum Online-Fernlehrgang finden Sie auf der Website der BGHW.

Fortbildung 

Fortbildung 
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Weitere Informationen zur Fortbildung finden Sie auf der Website der BGHW.

Fragen zum Fernlehrgang? Fernlehrgangsbetreuung!

(Montag bis Freitag 8:30 bis 12:30 Uhr)

Telefon: 0800-1013742

E-Mail: fernlehrgang(at)bghw.de


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Mit der erfolgreichen Teilnahme am Online-Fernlehrgang haben Sie sich für das Modell der alternativen bedarfsorientierten Betreuung entscheiden. Damit erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Unternehmens und damit eine der grundlegenden Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz.

Eine weitere gesetzliche Pflicht ist die Gefährdungsbeurteilung. Im Online-Fernlehrgang haben Sie dazu einiges erfahren und auch bereits mit der Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen begonnen. Die Gefährdungsbeurteilung Online unterstützt Sie bei der weiteren Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.


Kann ich die Ergebnisse aus dem Fernlehrgang in der GBO nutzen?

Sie können aus dem Fernlehrgang heraus ganz einfach ein GBO-Konto für Ihr Unternehmen anlegen und die im Rahmen des Fernlehrgangs beantworteten Fragen in die GBO übertragen. Das funktioniert allerdings nur, wenn für Ihr Unternehmen noch kein GBO-Konto besteht.


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Da die Fragen regelmäßig durch Ihre Berufsgenossenschaft überarbeitet und ergänzt werden, kann es sein, dass neue Fragen hinzugekommen sind oder Fragen sich geändert haben. Bereiche mit unvollständiger Bearbeitung sind schon im Strukturbaum sofort erkennbar. Sie können so leicht erkennen, wo die Gefährdungsbeurteilung fortgeschrieben werden muss.

Hinweis
Diese Möglichkeit besteht seit 2019. Teilnehmende früherer Lehrgänge haben diese Möglichkeit nicht

Sollten Sie Ihr Unternehmen bereits vor der Teilnahme am Fernlehrgang  zur GBO registriert und damit gearbeitet haben, können Sie natürlich unabhängig vom Fernlehrgang mit dem bestehenden Konto weiter arbeiten.  Sie können auch Ihr bestehendes GBO-Konto löschen und anschließend aus dem Fernlehrgang ein neues anlegen. Aber Achtung: Mit dem Löschen des Kontos werden alle Daten in der GBO gelöscht. Bedenken Sie das, wenn Sie bereits in dem bestehenden GBO-Konto gearbeitet haben,


Wie kann ich erfahren, ob mein Unternehmen bereits zur GBO registriert ist?

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen bereist zur GBO registriert ist, können Sie das einfach überprüfen. Gehen Sie auf die Registrierungsseite der GBO (Link) und geben Sie Ihre Mitgliedsnummer und die PLZ ein (Schritt 1: Eingabe Mitgliedsnummer und Postleitzahl) Klicken Sie auf weiter. Im Schritt 2: Auswahl der Betriebes können Sie sehen, ob das Unternehmen bereits zur GBO registriert wurde.


Mein Unternehmen ist bereits registriert, Ich habe aber keine Zugangsdaten (mehr). Was kann ich tun?

Bitte wenden Sie sich an den Nutzerservice unter gefaehrdungsbeurteilung@bghw.de


Wie kann ich ein bestehendes GBO-Konto löschen?

Link auf entsprechendes Kapitel im Handbuch




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Fernlehrgangsbetreuung

(Montag bis Freitag 8:30 bis 12:30 Uhr)

Telefon:
0800-1013742

E-Mail:
fernlehrgang(at)bghw.de

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Mit der erfolgreichen Teilnahme am Online-Fernlehrgang haben Sie sich für das Modell der alternativen bedarfsorientierten Betreuung entscheiden. Damit erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Unternehmens und damit eine der grundlegenden Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz.

Eine weitere gesetzliche Pflicht ist die Gefährdungsbeurteilung. Im Online-Fernlehrgang haben Sie dazu einiges erfahren und auch bereits mit der Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen begonnen. Die Gefährdungsbeurteilung Online unterstützt Sie bei der weiteren Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.


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FragenSie können aus dem Fernlehrgang heraus ganz einfach ein GBO-Konto für Ihr Unternehmen anlegen und die im Rahmen des Fernlehrgangs beantworteten Fragen in die GBO übertragen. Das funktioniert allerdings nur, wenn für Ihr Unternehmen noch kein GBO-Konto besteht.

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Mit der erfolgreichen Teilnahme am Online-Fernlehrgang haben Sie sich für das Modell der alternativen bedarfsorientierten Betreuung entscheiden. Damit erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Unternehmens und damit eine der grundlegenden Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz.

Eine weitere gesetzliche Pflicht ist die Gefährdungsbeurteilung. Im Online-Fernlehrgang haben Sie dazu einiges erfahren und auch bereits mit der Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen begonnen. Die Gefährdungsbeurteilung Online unterstützt Sie bei der weiteren Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

Kann ich die Ergebnisse aus dem Fernlehrgang in der GBO nutzen?

Sie können aus dem Fernlehrgang heraus ganz einfach ein GBO-Konto für Ihr Unternehmen anlegen und die im Rahmen des Fernlehrgangs beantworteten Fragen in die GBO übertragen. Das funktioniert allerdings nur, wenn für Ihr Unternehmen noch kein GBO-Konto besteht.

Hinweis
Diese Möglichkeit besteht seit 2019. Teilnehmende früherer Lehrgänge haben diese Möglichkeit nicht

Sollten Sie Ihr Unternehmen bereits vor der Teilnahme am Fernlehrgang  zur GBO registriert und damit gearbeitet haben, können Sie natürlich unabhängig vom Fernlehrgang mit dem bestehenden Konto weiter arbeiten.  Sie können auch Ihr bestehendes GBO-Konto löschen und anschließend aus dem Fernlehrgang ein neues anlegen. Aber Achtung: Mit dem Löschen des Kontos werden alle Daten in der GBO gelöscht. Bedenken Sie das, wenn Sie bereits in dem bestehenden GBO-Konto gearbeitet haben,

Wie kann ich erfahren, ob mein Unternehmen bereits zur GBO registriert ist?

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen bereist zur GBO registriert ist, können Sie das einfach überprüfen. Gehen Sie auf die Registrierungsseite der GBO (Link) und geben Sie Ihre Mitgliedsnummer und die PLZ ein (Schritt 1: Eingabe Mitgliedsnummer und Postleitzahl) Klicken Sie auf weiter. Im Schritt 2: Auswahl der Betriebes können Sie sehen, ob das Unternehmen bereits zur GBO registriert wurde.

Mein Unternehmen ist bereits registriert, Ich habe aber keine Zugangsdaten (mehr). Was kann ich tun?

Bitte wenden Sie sich an den Nutzerservice unter gefaehrdungsbeurteilung@bghw.de

Wie kann ich ein bestehendes GBO-Konto löschen?

Link auf entsprechendes Kapitel im Handbuch

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Diese Möglichkeit besteht seit 2019. Teilnehmende früherer Lehrgänge haben diese Möglichkeit nicht

Sollten Sie Ihr Unternehmen bereits vor der Teilnahme am Fernlehrgang  zur GBO registriert und damit gearbeitet haben, können Sie natürlich unabhängig vom Fernlehrgang mit dem bestehenden Konto weiter arbeiten. 
Sie können auch Ihr bestehendes GBO-Konto löschen und anschließend aus dem Fernlehrgang ein neues anlegen. Aber Achtung: Mit dem Löschen des Kontos werden alle Daten in der GBO gelöscht. Bedenken Sie das, wenn Sie bereits in dem bestehenden GBO-Konto gearbeitet haben,


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Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen bereist zur GBO registriert ist, können Sie das einfach überprüfen. Gehen Sie auf die Registrierungsseite der GBO. Klicken Sie dort auf "weiter" und geben Sie im 1. Schritt (Eingabe Mitgliedsnummer und Postleitzahl) Ihre Mitgliedsnummer und die PLZ des Unternehmens ein. Mit dem Klick auf "weiter" gelangen Sie zu Schritt 2: Auswahl der Betriebes. Auf dieser Seite können Sie sehen, ob das Unternehmen bereits zur GBO registriert ist. 

Den Registrierungsvorgang können Sie dann einfach abbrechen, indem Sie das Browserfenster schließen.


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Bitte wenden Sie sich an den Nutzerservice der GBO unter gefaehrdungsbeurteilung(at)bghw.de


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FragenWie Sie ein bestehendes Konto löschen können, ist im Handbuch zur GBO beschrieben.