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Das Arbeitsschutzgesetz fordert von allen Unternehmen, Behörden und sonstigen Einrichtungen, die Mitarbeiter beschäftigen, seit dem 21.August 1997 eine Gefährdungsbeurteilung. Dazu müssen die Arbeitsplätze daraufhin überprüft werden, ob von ihnen Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen und ob geeignete Maßnahmen getroffen sind, diese Gefährdungen zu minimieren.

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  • Aufbau der Firmenstruktur
  • Bearbeitung der Gefährdungen anhand der Firmenstruktur. Beantwortung der Fragen zu den Organisationseinheiten
  • Druck der Checklisten und Dokumentation der Bearbeitung

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Voraussetzung für die Arbeit mit der GBO ist die Registrierung Ihres Betriebes zur Nutzung.

Wenn Sie bereits den Betrieb registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche "zur GBO" direkt in die Bearbeitung