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Die Gefährdungsbeurteilung Online verfügt über einen Bereich zur Filialadministration für Firmen, die mehrere Betriebsteile (z.B. Filialen) über die Gefährdungsbeurteilung Online verwalten. Das Recht zur Filialadministration wird nur über die BGHW vergeben. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf direkt an die BGHW.
Wenn die entsprechende Rolle „Filialadministrator" vorliegt, wird im Menü der Menüpunkt „Filialadministration" angezeigt.
Ein Filialadministrator hat automatisch Zugriff auf alle Filialen seiner Filialkette.