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Die Teilnahme beenden können Administratoren. Wenn der Betrieb zu einem Verbund gehört in dem es einen Filialadministrator gibt, kann nur der Filialadministrator die Teilnahme beenden. Die Schaltfläche wird dann beim Administrator gar nicht angezeigt.

Wenn ein Administrator sich nach dem Beenden der Teilnahme durch den FA anmeldet, landet er in der Administration. Unter Betriebe mit Beendeter Teilnahme kriegt er nichts angezeigt.



Sofern Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung nicht mehr über die Gefährdungsbeurteilung Online bearbeiten wollen, können Sie Ihre Teilnahme beenden.
Bei Klick auf den Link werden Sie auf eine Seite geleitet, auf der Sie die Teilnahme an der Gefährdungsbeurteilung Online beenden können. Alle Ihre Daten in der Gefährdungsbeurteilung Online werden dann gelöscht.

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