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Sofern Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie über den Link „Passwort vergessen" ein neues Passwort vergeben.
Dieses Verfahren ist nur möglich, wenn Sie Ihren Anmeldenamen noch wissen und in Ihren Daten Ihre E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Sie erhalten dann eine E-Mail mit einem Link. Über diesen Link können Sie eine Seite aufrufen, auf der Sie ein neues Passwort vergeben können. Der Link in der E-Mail ist aus Sicherheitsgründen nur 24 Stunden gültig. Sollte die Gültigkeit abgelaufen sein, können Sie das Verfahren wiederholen.
Sollten Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr wissen oder bei langjährigen Benutzern noch keine E-Mail-Adresse hinterlegt sein, wenden Sie sich bitte an den Support der BGHW (gefaehrdungsbeurteilung@bghw.de), wenn Sie Administrator oder Filialadministrator sind.
Benutzer, die innerhalb eines Betriebes durch den Administrator oder einen Verantwortlichen angelegt wurden, können durch den Administrator neue Zugangsdaten erhalten. 

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