You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 5 Next »


Schritt 3: Freischalten der Dokumentenerstellung

Aus Sicherheitsgründen ist die Erstellung von Dokumenten in der GBO erstmal deaktiviert.

Bei der Registrierung kann die Identität des Registrierenden nicht überprüft werden. Deshalb erhält die Geschäftsführung des Unternehmens zur Verifizierung der Angaben nach der Registrierung von der BGHW ein Schreiben per Post an die im Kataster hinterlegte Adresse.

Dieses Schreiben enthält einen Freischaltcode für die Dokumentation. Dieser Code muss einmalig eingegeben werden, um die Erstellung von Dokumenten aus der GBO freizuschalten. 

Gehen Sie dazu in den Menüpunkt "Administration" und klicken Sie im Bereich der "Betriebsinformationen" auf 

 Geben Sie hier den Code ein und wählen Sie "Aktivieren".

Eine genaue Beschreibung finden Sie auch hier.
 Damit ist der Betrieb vollständig für die Nutzung freigeschaltet. Nach der Freischaltung wird die Schaltfläche nicht mehr angezeigt.

GBO-Tip
  • Erledigen Sie die Freischaltung gleich, wenn Ihnen das Schreiben von der BGHW vorliegt, nicht erst, wenn Sie die erste Dokumentation erstellen wollen.
  • Wenn Sie nicht zur Geschäftsführung gehören, informieren Sie Ihre Geschäftsführung über die Registrierung und dass ein Schreiben eingeht, damit Sie den Freischaltcode erhalten. 
  • No labels