Aus Sicherheitsgründen ist die Erstellung von Dokumenten in der GBO erstmal deaktiviert. Bei der Registrierung kann die Identität des Registrierenden nicht überprüft werden. Deshalb erhält die Geschäftsführung des Unternehmens zur Verifizierung der Angaben nach der Registrierung von der BGHW ein Schreiben per Post an die im Kataster hinterlegte Adresse. Dieses Schreiben enthält einen Freischaltcode für die Dokumentation. Dieser Code muss einmalig eingegeben werden, um die Erstellung von Dokumenten aus der GBO freizuschalten. Gehen Sie dazu in den Menüpunkt "Administration" und klicken Sie im Bereich der "Betriebsinformationen" auf Geben Sie hier den Code ein und wählen Sie "Aktivieren". Eine genaue Beschreibung finden Sie auch hier.
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