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Administration - Benutzer-Zuweisungen


Beschreibung der Benutzeroberfläche:

Nach der Anlage des Benutzers wechseln die Sicht direkt in die Bearbeitung des neuen Benutzers.

  • Sie können die Benutzerdaten anpassen.
  • Beim Anlegen wird ein Benutzer automatisch für den gesamten Betrieb mit Lesezugriff angelegt (siehe Bereich: Vorhandene Benutzer-Zuweisungen).
    • im obigen Beispiel erkennt man, dass der Benutzer Zugriff auf den gesamten Betrieb hat (Haus-Symbol) und er nur lesenden Zugriff hat (Auge)


Wissenswert

Anpassung der Berechtigung

  • Passen Sie nach dem Anlegen eines Benutzers die Berechtigung an.
  • Generell gilt:
    Rechte für Benutzer können in der Struktur nach unten erweitert werden. Sie können nicht eingeschränkt werden.

Beispiel 1: Der Benutzer soll Schreibzugriff auf den Betrieb haben

  • Klicken Sie im rechten Bereich von „Vorhandene Benutzer-Zuweisungen" auf den Eintrag mit dem Haus (das Haus symbolisiert immer den Zugriff auf den gesamten Betrieb).
  • Die Schaltfläche ändert sich auf „Berechtigung ändern". Bei Klick auf die Schaltfläche öffnet sich ein Fenster, in dem Sie die gewünschten Anpassungen vornehmen können.

Berechtigung bearbeiten

  • Ändern Sie hier die Berechtigung, z. B. auf "Lesen und Schreiben"
  • Speichern Sie die Änderung ab
  • Der Benutzer kann sofort in der GBO auch schreiben.

Sonderfall: Verantwortlich

  • ein Benutzer, der als "Verantwortlich" gesetzt wird, kann
    • in der GBO Lesen und Schreiben
    • wird als "Verantwortlicher" für die Organisationseinheit gesetzt, d.h. in der Beurteilung wird bei bei Beantwortung einer Frage in der Organisationseinheit mit Handlungsbedarf oder Beratungsbedarf der Benutzer als Standard für "Verantwortlich" automatisch ausgewählt.

Beispiel 2: Der Benutzer soll nur Zugriff auf einen oder mehrere Teile des Betriebes haben

Nach dem Anlegen hat jeder Benutzer lesenden Zugriff auf den gesamten Betrieb.

Um den Zugriff auf einzelne Bereiche einzuschränken, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Wählen Sie in der Struktur den Bereich, auf den der ausgewählte Benutzer Zugriff erhalten soll, in diesem Fall „Verkaufsstelle OG 1".
  • Klicken Sie dann auf „zuweisen".
  • Es öffnet sich ein neues Fenster, in dem Sie wir oben die Zuweisung vornehmen.


Beispiel 2: Der Benutzer soll nur Zugriff auf einen oder mehrere Teile des Betriebes haben

Nach dem Anlegen hat jeder Benutzer lesenden Zugriff auf den gesamten Betrieb.



  • Hinter den Zuweisungen erscheint jetzt ein rotes „x".
  • Durch Klick auf das „x" können Sie eine Zuweisung löschen, z.B. die Zuweisung auf den gesamten Betrieb (Haus).
  • Die letzte Zuweisung kann nicht gelöscht werden (es wird kein x mehr angezeigt).


Bitte überprüfen Sie hier die vergebenen Berechtigungen.

Auswirkungen von abweichenden Berechtigungen

In der Liste werden die explizit vorhandenen Zuweisungen angezeigt. Diese können aber ggf. bei der Auswertung der Rechte im Programm durch höhere Berechtigungen überschrieben werden.

Beispiel:

  • In diesem Beispiel hat der Benutzer Schreibzugriff auf den gesamten Betrieb (symbolisiert durch das Haus).
  • Die Zuweisung zu „Unternehmer" mit „nur lesen"-Zugriff kommt nie zum Tragen, weil diese Zuweisung bei der Auswertung der Berechtigung durch den Schreibzugriff auf Betriebsebene überschrieben wird.
  • In den Übersichten wird in diesen Fällen ein rotes Dreieck angezeigt, um auf nicht-konsistent vergebene Zuweisungen hinzuweisen.
  • Sich widersprechende und unnötige Zuweisungen sollten Sie entfernen.
    • Im obigen Beispiel besteht nach Löschen der Zuweisung auf „Unternehmer" immer noch Schreibzugriff darauf, weil auf Betriebsebene der Schreibzugriff vergeben wurde.
    • Im obigen Beispiel sind die Schreibberechtigungen auf „Büros / Büro ohne Bildschirmarbeit" und „Lager" überflüssig, da bereits Schreibzugriff auf den gesamten Betrieb besteht.

GBO-Tip

Erstellen Sie nur Zuweisungen, wenn Berechtigungen erweitert werden sollen.

Beispiel für sinnvolle Zuweisungen

  • In diesem Beispiel hat der Benutzer lesenden Zugriff auf den gesamten Betrieb.
  • In „Lager Nord" darf er auch schreiben.



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