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Schritt 3: Freischalten der Dokumentenerstellung

Aus Sicherheitsgründen ist die Erstellung von Dokumenten erstmal deaktiviert.

Die Geschäftsführung des Unternehmens erhält nach der Registrierung von der BGHW ein Schreiben per Post, das einen Freischaltcode enthält. Dieser Code muss einmalig eingegeben werden, um die Erstellung von Dokumenten aus der GBO freizuschalten. 

Gehen Sie dazu in den Menüpunkt "Administration" und klicken Sie im Bereich der "Betriebbsinformationen" auf 

 Geben Sie hier den Code ein und wählen Sie "Aktivieren".

 Damit ist der Betrieb vollständig für die Nutzung freigeschaltet. Nach der Freischaltung wird die Schaltfläche nicht mehr angezeigt.

GBO-Tip
  • Erledigen Sie die Freischaltung gleich, wenn Ihnen das Schreiben von der BGHW vorliegt, nicht erst, wenn Sie die erste Dokumentation erstellen wollen.
  • Wenn Sie nicht zur Geschäftsführung gehören, informieren Sie Ihre Geschäftsführung über die Registrierung und dass ein Schreiben eingeht, damit Sie den Freischaltcode erhalten. 
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