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Information

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, gibt es mehrere Wege, um wieder Zugangsdaten zu erhalten.

Sie kennen Ihren Anmeldenamen, aber nicht mehr das Passwort?


Passwort vergessen


Über  "Passwort vergessen" auf der Login-Seite können Sie eine E-Mail zur neuen Vergabe des Passworts anfordern.

Dieses Verfahren ist nur möglich, wenn Sie Ihren Anmeldenamen noch wissen und in Ihren Daten Ihre E-Mail-Adresse hinterlegt ist.

Passwort vergessen?


  • Geben Sie dazu in dem angezeigten Fenster Ihren Anmeldenamen ein.
  • Es wird dann eine E-Mail wird an die E-Mail-Adresse in Profil des Benutzers versendet.
  • Durch Klick auf den Link in der E-Mail können Sie ein neues Passwort festlegen.
  • Der Link in der E-Mail ist aus Sicherheitsgründen nur 24 Stunden gültig. Sollte die Gültigkeit abgelaufen sein, können Sie das Verfahren wiederholen.

Tipp: Über "Passwort vergessen" können Sie ihr Konto auch wieder entsperren, wenn es wegen zu vieler Fehleingaben gesperrt wurde (wenn das Passwort 5 x falsch eingegeben wurde, wird das Konto automatisch gesperrt).


Sie wissen Ihre Zugangsdaten gar nicht mehr?

Sie sind nicht der Administrator?

Benutzer, die innerhalb eines Betriebes durch den Administrator oder einen Verantwortlichen angelegt wurden, können durch den Administrator neue Zugangsdaten erhalten. 

  • Bitte wenden Sie sich an den Administrator der GBO in Ihrem Betrieb.
  • Ein Administrator kann Ihnen eine "E-Mail zur Passwortänderung" zusenden. 
  • In diesem Falle wird dem Benutzer auch der Anmeldename mitgeteilt. 
  • Über einen Link in der Mail kann der Benutzer dann sein Passwort festlegen.

Sie sind der Administrator?

Gibt es einen Filialadministrator?

Wenn es für Ihren Filialverbund einen Filialaladministrator gibt, wenden Sie sich bitte an den Filialadministrator.

Ein Filialadministrator kann eine "E-Mail zu Passwortänderung verschicken, die auch den Anmeldenamen enhält.

Es gibt keinen Filialadministrator

In diesem Fall  oder sollte bei langjährigen Benutzern noch keine E-Mail-Adresse hinterlegt sein, wenden Sie sich bitte an den Support der BGHW (gefaehrdungsbeurteilung@bghw.de).


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