Die wichtigsten Schritte zum Beginn der Arbeit mit der GBO sind hier in der Übersicht kurz dargestellt.
Genauere Informationen zur Arbeit mit der GBO finden Sie in der Beschreibung der einzelnen Schritte und den entsprechenden Kapiteln des Handbuchs
Über das Registrierungsprogramm haben Sie Ihren Betrieb für die Nutzung der GBO bereits registriert.
Mit der Registrierung wurde Ihr Betrieb in der GBO angelegt und Sie haben per E-Mail Zugangsdaten erhalten.
Evtl. haben Sie bei der Registrierung auch schon eine grundlegende Betriebsstruktur angelegt.
Siehe dazu Schritt 1: Registrierung zur Nutzung der GBO.
Bilden Sie den Betrieb in der GBO ab
Grundlage für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist die Abbildung Ihrer Firmenstruktur in der GBO.
Über die Firmenstruktur werden die Fragenkataloge für die Beurteilung zur Verfügung gestellt.
- Übernehmen Sie eine für Ihre Branche passende Vorlage (sofern nicht bereits bei der Registrierung erfolgt)
- Passen Sie die Struktur für den Betrieb an
- Weitere Informationen finden Sie unter Schritt 2: Firmenstruktur abbilden oder anpassen und im Kapitel "Strukturaufbau".
Geben Sie den Freischaltcode für die Dokumentenerstellung ein
Aus Sicherheitsgründen ist die Erstellung von Dokumenten erstmal deaktiviert.
Die Geschäftsführung des Unternehmens erhält nach der Registrierung von der BGHW ein Schreiben, das einen Freischaltcode enthält. Dieser Code muss einmalig eingegeben werden, um die Erstellung von Dokumenten aus der GBO freizuschalten.
Genaue Informationen zur Freischaltung finden Sie in der Beschreibung zu Schritt 3: Freischalten der Dokumentenerstellung und im Kapitel "Administration".
Beurteilen Sie die Gefährdungen in Ihrem Betrieb
In der "Beurteilung" erfolgt die eigentliche Bearbeitung der Gefährdungsbeurteilung.
Hier können Sie die Fragenkataloge sehen und den aktuellen Zustand in Ihrem Betrieb erfassen.
Einen ersten Überblick erhalten Sie unter Schritt 4: Bearbeiten der Gefährdungsbeurteilung. Alle Informationen finden Sie im Bereich Beurteilung.
Dokumentieren Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung
Geben Sie die Ergebnisse der Bearbeitung der Gefährdungsbeurteilung und laden Sie die Datei herunter. Speichern Sie die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb.
Siehe auch Schritt 5: Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Kapitel Dokumentation.
Hinweis: Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig und anlassbezogen aktualisiert werden. Mit der Dokumentationsfunktion in der GBO können Sie jedoch immer den aktuellen Stand auf Ihrem PC speichern.