Information

Die Gefährdungsbeurteilung Online verfügt über einen Bereich zur Filialadministration für Firmen, die mehrere Betriebsteile (z.B. Filialen) über die Gefährdungsbeurteilung Online verwalten.

  • Das Recht zur Filialadministration wird ausschließlich über die BGHW vergeben.
  • Bitte wenden Sie sich bei Bedarf direkt an die BGHW.
  • Die BGHW kann auf Anfrage einem Administrator die Rolle "Filialadministrator" vergeben.
  • Ein Filialadministrator hat automatisch Zugriff auf alle Filialen einer Filialkette, die in der GBO registriert sind.


Wenn Sie Filialadministrator sind, wird im Menü der Menüpunkt „Filialadministration" zusätzlich angezeigt.



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