Information
Die Gefährdungsbeurteilung Online verfügt über einen Bereich zur Filialadministration für Firmen, die mehrere Betriebsteile (z.B. Filialen) über die Gefährdungsbeurteilung Online verwalten.
- Das Recht zur Filialadministration wird ausschließlich über die BGHW vergeben.
- Bitte wenden Sie sich bei Bedarf direkt an die BGHW.
- Die BGHW kann auf Anfrage einem Administrator die Rolle "Filialadministrator" vergeben.
- Ein Filialadministrator hat automatisch Zugriff auf alle Filialen einer Filialkette, die in der GBO registriert sind.
Wenn Sie Filialadministrator sind, wird im Menü der Menüpunkt „Filialadministration" zusätzlich angezeigt.